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ACHTUNG: COVID-19 (Coronavirus) – Absagen von Veranstaltungen bis Ende Juni 2020 und Großveranstaltungen bis Ende August 2020!

Die österreichische Bundesregierung hat Montag Vormittag, am 06.04.2020, bei einer Pressekonferenz einen Stufenplan für die nächsten Monate präsentiert, ab wann welche Geschäfte öffnen dürfen und was wieder erlaubt ist – vorausgesetzt, dass sich die Bevölkerung an die bisherigen Maßnahmen strikt hält und die Zahl der Infizierten nicht wieder steigt.

Weiterhin gelten verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise:

Die seit 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April weiterhin in Kraft. Alle Personen sollen zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in Notfällen: für den Weg zum Einkaufen und in die Arbeit, zur Betreuung Kranker sowie zum Spazierengehen im Freien, wenn man alleine oder gemeinsam mit seinen Mitbewohnern unterwegs ist und zumindest einen Meter Abstand von anderen Personen hält.

Kunst-, Kultur- und Sportereignisse:
Von dem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot zur Eindämmung der neuartigen Erkrankung COVID-19 (Coronavirus) sind Theater, Konzerte, Kinos und Sportstätten ebenfalls betroffen. Aufgrund des Erlasses der Bundesregierung werden sämtliche Outdoor- und Indoor-Veranstaltungen vor Publikum in Österreich bis vorläufig Ende Juni 2020 und Großveranstaltungen bis Ende August 2020 ausgesetzt.
Viele Veranstalter, Agenturen und KünstlerInnen sind bemüht, Ersatztermine für die betroffenen Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Tickets behalten für ein allfälliges Ersatzdatum ihre Gültigkeit, oder der Kaufpreis wird bei den Verkaufsstellen rückerstattet. Bitte informieren Sie sich über Absagen und Verschiebungen auf den Webseiten der jeweiligen Veranstalter und der Veranstaltungsorte.

Gutschein-Geld-Gutschein-Lösung für abgesagte Veranstaltungen:
Am 28. April 2020 hat die österreichische Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden soll. Ein Stufenmodell soll einerseits, Veranstalter vor der Insolvenz retten, und andererseits, den Kund/innen die Möglichkeit geben, zumindest teilweise Geld zurückzubekommen oder Gutscheine zu erhalten.

Kurze Zusammenfassung:
Die Höhe des Gutscheins bezieht sich auf den Preis des Tickets. Pro Ticket wird ein Gutschein ausgestellt (z.B. 2 Tickets für ein Konzert = 2 Gutscheine). Die Gutscheine sind übertragbar und können für Shows des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden.
Für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro werden Gutscheine ausgestellt.
Für Tickets bis 250 Euro werden Gutscheine von 70 Euro ausgestellt und die Differenz des Ticketpreises bis zu max. 250 Euro muss vom Veranstalter zurückbezahlt werden.
Für Tickets über 250 Euro werden Gutscheine von 70 Euro ausgestellt, 180 Euro werden vom Veranstalter zurückbezahlt, für den 250 Euro übersteigenden Wert des Tickets werden wieder Gutscheine ausgestellt, sofern der Veranstalter dies wünscht.
Gültig sind die Gutscheine des jeweiligen Veranstalters bis 31. Dezember 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht eingelöst, hat der Veranstalter den verbliebenen Wert des Gutscheins auf Aufforderung unverzüglich auszuzahlen.
Die Gutscheine erhalten Sie von der Vertriebsstelle, über die Sie die Tickets bezogen haben. Die Entwicklung der technischen Lösung für die Rückgabevarianten als auch die Abwicklung selbst wird einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Ausgenommen von der Lösung sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind, z.B. das Burgtheater. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für Fußballspiele. Diese können Sie sich ausbezahlen oder aber den Betrag für ein Folgeabo gutschreiben lassen.

Den genauen Beschluss finden Sie hier.

Stufenweise Lockerungen:
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage der vergangenen Wochen wurde von der Regierung ein Etappenplan mit weiteren Erleichterungen präsentiert. Dieser Etappenplan betrifft vor allem Lockerungen bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich und beim Sport.
Die wichtigsten angekündigten Lockerungen im Überblick.

Veranstaltungen:
Die maximal zulässige Personenanzahl bei Veranstaltungen wird stufenweise erhöht:
Seit 29. Mai 2020 sind Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern wieder erlaubt. Auch Kinos dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen.
Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Besuchern und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Besucherinnen/Besuchern möglich.
Ab 1. August 2020 werden die Zahlen auf 500 Personen in geschlossenen Räumen und 750 Personen im Freiluftbereich erhöht.
Mit einem speziellen Sicherheitskonzept sind ab 1. August Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1.250 Personen im Freiluftbereich erlaubt.
Ab September sollen dann noch größere Events möglich sein.

Weiterhin gilt bei allen Kulturveranstaltungen die Abstandsregel von einem Meter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese aber auch unterschritten werden. So wie in der Gastronomie dürfen bis zu vier Erwachsene nebeneinandersitzen, die gemeinsam die Veranstaltung besuchen – auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen entfällt beim Sitzen der Mund-Nasenschutz.
Tickets für Veranstaltungen gibt es teilweise nur gegen Vorbestellung.

Maskenpflicht:
Eine weitere Lockerung gibt es ab 15. Juni: Die Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben. Sie gilt dann nur noch in öffentlichen Transportmitteln, in Spitälern, beim Arzt und in der Apotheke und bei Dienstleistungen, etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Friseur und in Lokalen.

Darüber hinaus gilt der Appell an die Bevölkerung, mit Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz weiterhin zu tragen.

Wir freuen uns auf baldige Event-Highlights und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund!
2020: Mai I Juni I Juli I August I September I Oktober I November I Dezember
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