ACHTUNG: COVID-19 (Coronavirus)!
Coronavirus – aktuelle Maßnahmen
Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
Der dritte
harte Lockdown in Österreich ist bis 7. Februar.2021 geplant. Angesichts der neuen Corona-Virus-Variante hat die österreichische Regierung Maßnahmen verschärft.
Abstandsregel:
Die Abstandsregel wird von 1 auf 2 Meter ausgeweitet.
Ausgangsbeschränkung:
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr.
Wichtige Ausnahmen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen; Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens; Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke; physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge), Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine.
Handel und Dienstleistungen:
Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc..; Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr; Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen; Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.)
Sport:
Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel; Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; regional weitere Maßnahmen möglich.
Gastronomie und Beherbergung:
Gastrobetriebe dürfen Speisen nur zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten.
Lieferservice ist 24 /7 möglich; Die Konsumation vor Ort ist
nicht erlaubt. Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für
Touristen vorläufig bis Ende Februar 2021 geschlossen (sie dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden).
Schulen und Universitäten:
Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Freizeit:
Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben geschlossen.
Kultur:
Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben
vorläufig bis 7. Februar geschlossen.
Von dem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot zur Eindämmung der neuartigen Erkrankung COVID-19 (Coronavirus) sind Theater, Konzerte, Kinos, Museen, Zoo und Sportstätten ebenfalls betroffen. Aufgrund des Erlasses der Bundesregierung sind sämtliche Outdoor- und Indoor-Veranstaltungen vor Publikum in Österreich vorläufig bis Ende Februar 2021 untersagt. Viele Veranstalter, Agenturen und KünstlerInnen sind bemüht, Ersatztermine für die betroffenen Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Tickets behalten für ein allfälliges Ersatzdatum ihre Gültigkeit, oder der Kaufpreis wird bei den Verkaufsstellen rückerstattet. Bitte informieren Sie sich über Absagen und Verschiebungen auf den Webseiten der jeweiligen Veranstalter, bei den Vorverkaufsstellen und der Veranstaltungsorte.
Gutschein-Geld-Gutschein-Lösung für abgesagte Veranstaltungen:
Am 28. April 2020 hat die österreichische Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden soll. Ein Stufenmodell soll einerseits, Veranstalter vor der Insolvenz retten, und andererseits, den Kund/innen die Möglichkeit geben, zumindest teilweise Geld zurückzubekommen oder Gutscheine zu erhalten.
Kurze Zusammenfassung:
Die Höhe des Gutscheins bezieht sich auf den Preis des Tickets. Pro Ticket wird ein Gutschein ausgestellt (z.B. 2 Tickets für ein Konzert = 2 Gutscheine). Die Gutscheine sind übertragbar und können für Shows des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden.
Für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro werden Gutscheine ausgestellt.
Für Tickets bis 250 Euro werden Gutscheine von 70 Euro ausgestellt und die Differenz des Ticketpreises bis zu max. 250 Euro muss vom Veranstalter zurückbezahlt werden.
Für Tickets über 250 Euro werden Gutscheine von 70 Euro ausgestellt, 180 Euro werden vom Veranstalter zurückbezahlt, für den 250 Euro übersteigenden Wert des Tickets werden wieder Gutscheine ausgestellt, sofern der Veranstalter dies wünscht.
Gültig sind die Gutscheine des jeweiligen Veranstalters bis 31. Dezember 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht eingelöst, hat der Veranstalter den verbliebenen Wert des Gutscheins auf Aufforderung unverzüglich auszuzahlen.
Die Gutscheine erhalten Sie von der Vertriebsstelle, über die Sie die Tickets bezogen haben. Die Entwicklung der technischen Lösung für die Rückgabevarianten als auch die Abwicklung selbst wird einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Ausgenommen von der Lösung sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind, z.B. das Burgtheater. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für Fußballspiele. Diese können Sie sich ausbezahlen oder aber den Betrag für ein Folgeabo gutschreiben lassen.
Den genauen Beschluss finden Sie hier.
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht:
Ab 25. Jänner 2021 ist das Tragen von FFP2-Maske in geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Handel, Supermarkt), in öffentlichen Transportmitteln und Stationen, auf Märkten, in Spitälern, beim Arzt und in der Apotheke, Pflicht.
Darüber hinaus bleibt der Appell an die Bevölkerung, mit
Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln
einzuhalten und auf soziale Kontakte zu verzichten.
Wir freuen uns auf baldige Event-Highlights und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! |